Ein wichtiges Urteil in Urheberrechtsfragen ist gefallen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Framing nicht grundsätzlich das Urheberrecht verletzt.
Kurz gesagt bedeutet das: Wer einen Inhalt online stellt, muss auch damit rechnen, dass dieser woanders eingebettet werden kann. Denn durch das Framing werde es eben nicht einem neuen Publikum vorgestellt, sondern eben immer noch einem (nicht näher definierten) Publikum im Internet. Internet bleibt Internet.
Ein wichtiger Schritt, der die Mechanismen des Internets berücksichtigt und die Nutzer schützt. Denn natürlich entscheidet der Rechteinhaber zunächst mal selber, ob er überhaupt etwas online stellt. Hat er diese Einwilligung nicht gegeben, darf selbstverständlich auch nicht von Dritten ein Inhalt eingebunden und wiedergegeben werden.
Framing gilt auch für Bilder
Selbstverständlich können auch Bilder per Framing wiedergegeben werden.
Aber Achtung: Sobald Bilder runtergeladen, auf dem eigenen Server gespeichert und dann anderswo wieder hochgeladen werden, handelt es sich um eine Vervielfältigung. Und diese darf ohne Einverständnis des Urhebers nicht verwendet werden.
Einen ausführlichen Bericht findet auf den Seiten der tagesschau.de.
Was sind CC-Lizenzen? Die Antwort gibt es creativecommons.org
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